Brückentage 2020: So maximierst du deine Urlaubstage

Auf keine Zeit im Jahr freuen sich die deutschen Arbeitnehmer mehr als auf ihre Urlaubszeit. Gemäß Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Arbeitstagen (= 4 Wochen) pro Kalenderjahr. Abgestellt wird dabei auf Werktage, das bedeutet: Bei einer regelmäßigen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen, bei einer regelmäßigen 4-Tage-Woche sind es 16 Urlaubstage, usw. Durch Tarif- oder Arbeitsverträge haben deutsche Arbeitnehmer aber in der Regel einen deutlich höheren Urlaubsanspruch im Jahr, im Schnitt zwischen 27 bis 30 Tage. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Jahresurlaub durch die Nutzung unterjähriger Brückentage nochmals zu verlängern.

Wie man Brückentage optimal nutzt?

Im Jahr 2020 können deutsche Arbeitnehmer, im Unterschied zu den Vorjahren, aufgrund der ungünstig liegenden Feiertage, leider nur 34 Brückentage nutzen. Ausgehend vom Mindesturlaub von 24 Tagen wären das, bei voller Ausnutzung aller Brückentage, immerhin noch 58 freie Tage im Jahr. Bei einem Schnitt von 28 Urlaubstagen wären es sogar 62 freie Tage. Wer gut plant, kann seinen Jahresurlaub 2020 durch die optimale Kombination von gesetzlichen Feiertagen und davor bzw. dahinter liegenden Brückentagen fast verdoppeln. Gesetzliche Feiertage, die im Jahr 2020 auf einen Werktag fallen und bei der Urlaubsplanung eine Rolle spielen können, sind folgende:

Gesetzliche Feiertage bundesweit:

1. Neujahr (01.01.): Mittwoch
2. Karfreitag (10.04.): Freitag
3. Ostern (13.4.): Montag
4. Tag der Arbeit (1.5.): Freitag
5. Christi Himmelfahrt (21.05.): Donnerstag
6. Pfingsten (01.06.): Montag
7. Weihnachten (26.12.): Freitag
8. Silvester und Neujahr (31.12./1.1.): Donnerstag, Freitag

Dazu kommen noch die gesetzlichen Feiertage einiger Bundesländer:

1. Heilige drei Könige (06.01. / Montag): gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt
2. 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus (08.05. Freitag): einmalig 2020 in Berlin
3. Fronleichnam (11.6. / Donnerstag): gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
4. Buß- und Bettag (18.11. / Mittwoch): gesetzlicher Feiertag in Sachsen

Unter Berücksichtigung der Bundesländerregelungen könnte die minimalste Urlaubsrechnung (bei 24 Tagen Mindesturlaubsanspruch) zum Beispiel so aussehen:

  • Nimm 2 Urlaubstage vom 02.01.-03.01. und gewinne insgesamt 5 bis 6 freie Tage.
  • Nimm 4 Urlaubstage vom 06.04.-09.04. und gewinne insgesamt 10 freie Tage.
  • Nimm 1 Urlaubstag am 30.04. und gewinne insgesamt 4 freie Tage.
  • Nimm 4 Urlaubstage vom 18.05.-20.05. und am 22.05. und gewinne insgesamt 9 freie Tage.
  • Nimm 8 Urlaubstage vom 02.06.-05.06. vom 08.06.-10.06. und am 12.06. und gewinne insgesamt 16 freie Tage.
  • Nimm 4 Urlaubstage vom 21.12.-24.12. und gewinne insgesamt 9 freie Tage.
  • Nimm 1 Urlaubstag am 31.12. und gewinne insgesamt 4 frei Tage.

Hast du einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr, sieht die Rechnung natürlich noch besser aus. Bei einem Urlaubsanspruch von 27 Tagen lassen sich im Optimalfall 61 freie Tage erzielen. Bei 28 Urlaubstagen sind das schon 62 freie Tage und bei 29 sogar 63 freie Tage. Mit 34 Urlaubstagen (haben leider nur die wenigsten Arbeitnehmer) im Jahr, ist das Maximum von 72 freien Tagen allerdings erreicht. Das ist eine ganze Menge Freizeit. Wer die Brückentage im Jahr 2020 also schlau nutzt, kann sich über mehr zusammenhängende Urlaubstage freuen.

Brückentage 2020 planen

Wie kannst du Brückentage nutzen, ohne Stress mit den Kolleginnen oder Kollegen zu bekommen?

Im Regelfall werden die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs berücksichtigt, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder soziale Gegebenheiten anderer Arbeitnehmer stehen dem entgegen. Soziale Gegebenheiten können zum Beispiel das Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Anzahl der Kinder (Schulpflicht) sowie Berufstätigkeit des Ehegatten sein. Kein Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, seinen Urlaub an einem bestimmten Brückentag zu nehmen. Ob der Wunschurlaub gewährt wird, hängt vorrangig von betrieblichen Sachverhalten und den Interessen der weiteren Mitarbeiter ab.

Brückentage sorgen in Unternehmen häufig für Ärger. Wer welchen und wie viele Brückentage nehmen möchte, gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Es gibt aber einige bewährte Regeln wie man sich bei der Urlaubsplanung verträglich mit den Kolleginnen und Kollegen einigen kann.

1. Rechtzeitig planen

Kennst du den Spruch: „Früher Vogel fängt den Wurm“ oder anders ausgedrückt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“? Dann kennst du auch schon die erste und wichtigste Regel bei der Urlaubsplanung. Plane deinen Urlaub möglichst früh im Jahr! Dann stehen in der Regel noch alle Brückentage zur Verfügung. Du hast noch die freie Auswahl und sowohl Geschäftsführung als auch Kollegen können sich rechtzeitig auf deine Urlaubsplanung einstellen.

2. Nicht alle wollen

Zweite Regel: Sichere dir nicht alle Brückentage. Hier ist Kompromissbereitschaft gefragt: Wenn du bereits einige Brückentage eingeplant hast, lass auch deine Kollegen zum Zug kommen. Bedenke, dass zum Beispiel Kollegen mit Familie schulfreie Tage benötigen, um ihren Urlaub zu planen. In solchen Fällen auch einmal zurückzustecken, macht sich immer gut und sorgt für ein entspanntes Betriebsklima.

3. Keep calm

Dritte und letzte Regel ist: Bleib ruhig! Mit den Kollegen wegen einer Urlaubsplanung in Streit zu geraten hilft niemandem und vergiftet das Klima. Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, weil beide Parteien gute Gründe für einen bestimmten Urlaubstermin haben, bleibt als Ultima Ratio nur die Angelegenheit mit dem Vorgesetzten zu besprechen. Der wird üblicherweise zunächst nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden. Fällt die Entscheidung zu deinen Ungunsten aus, wird es bestimmt im nächsten Jahr positiv für dich ausfallen.

4. Erst abklären, dann buchen

Daher ein letzter TIPP: Buche deinen Urlaub sinnvollerweise erst, nachdem dieser seitens der Geschäftsführung genehmigt wurde. So vermeidest du Probleme und vielleicht sogar finanzielle Verluste.

 

Fotos: Kittiphan / stock.adobe.com

Ajouré TRAVEL Redaktion
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